Seit 2007 gibt es eine überarbeitete Form der Lenk- und Ruhezeiten für LKW- Fahrer. Hier werden die Fahrtunterbrechungen (Pausen), die tägliche Lenkzeit, die wöchentliche Lenkzeit, die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit geregelt.
Es wurde zwar alles überarbeitet um die Regeln zu vereinfachen aber da heißt es wieder einmal:
Höchstens 56 Stunden pro Woche, 90 Std. in zwei Wochen bis dahin alles klar. Danach 45 Stunden halt einschließlich Tagesruhezeit. Auch bis dahin alles klar, dann geht das Durcheinander los. Ruhezeit täglich mindestens 11 Stunden, Aufteilung in 2 Abschnitten möglich erst aber mindestens sind 12 Stunden einzuhalten.
Die absolute Erklärung dazu, zuerst sind 3 Stunden Ruhezeiten und dann 9 Stunden einzuhalten. Wie soll man mit Beginn der Ruhezeit von 12 Stunden erst einmal drei Stunden Pause machen und dann noch einmal 9. Drei plus neun sind 12, oder sollte man nach den 3 Stunden wieder 9 Stunden fahren? Dann kann man die tägliche Ruhezeit noch 3 mal reduzieren und das zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten.
Alles verstanden, na klar ist doch einfachste
Das war die Erklärung zur täglichen Ruhezeit, dazu kommt noch die wöchentliche Arbeitszeit. Nun wird das ganze noch einfacher geregelt. Da kann man die 45 Stunden wöchentliche Ruhezeit plus eine Tagesruhezeit, also nochmals 11 Stunden oder vielleicht 12 aufgeteilt in 3 und wieder 9 Stunden verkürzen.
Geht doch, also verkürzen auf 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit, aber! In der Vorwoche und in der Folgewoche muss dann eine Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten sein und die Verkürzung muss innerhalb von drei Wochen ausgeglichen sein.
Was ist an diesen Regeln problematisch? Ist doch verständlich. Oder?
Allerdings müsste sich der Gesetzgeber bzw. einer der dieses Durcheinander zum Gesetz gebracht hat einmal hinters Lenkrad setzen in Begleitung eines Kamerateams und diese Vorschriften ohne Nachzulesen nur einen Monat durchziehen.
Im Zeitalter der perfekten digitalen Aufzeichnung mittels Tachograph und Fahrerkarte ist eine Fahrtenschreiber Software über die Info über Lenk- Und Ruhezeiten absolut nötig, um sich aus dem absolut einfachen und verständlichen gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten durchzufinden.
Wenn man nun noch daran denkt, dass der normale Arbeitnehmer Freitags 16,00 Uhr Feierabend hat und erst Montags 7,00 Uhr nach 63 Stunden Pause seinen Job antreten muss und das ganze jedes Wochenende, hat er doch viel mehr Zeit sich zu erholen als jeder LKW- Fahrer. Denn der LKW- Fahrer darf ja noch seine Ruhezeit verkürzen, allerdings richtet der Fahrer einen größeren Schaden an wenn er übermüdet in ein Stauende knallt. Wenn der Bürohengst einschläft, kann er sich höchstens den Kugelschreiber in die Nase bohren oder beim Aufknall auf den Schreibtisch eine Beule holen.
Und nun denken Sie einmal nach, dass der LKW- Fahrer in seiner Pause das Fahrzeug beladen muss und sich noch um die alltäglichen Dinge wie Tanken, Fenster putzen, Fahrzeugpflege und Papierkram kümmern muss.