Nach einem Unfall einen KFZ Sachverständigen – Gutachter finden

Es hat gekracht und das eben noch so mobile Auto ist defekt. Ob man an dem Unfall Schuld ist oder nicht, es kostet Geld, Zeit und wer noch auf das Fahrzeug angewiesen ist, benötigt noch einen Ersatzwagen. Hat das Auto nur eine Haftpflichtversicherung und man ist Unfallverursacher, übernimmt diese zwar die Schäden des Unfallgegners, auf den Kosten des eigenen Autos bleibt man sitzen. Bei kleinen Schäden kann man sich von verschiedenen Werkstätten Kostenvoranschläge einholen und diese dann vergleichen, was aber nicht ausschließt, dass die Werkstatt noch weitere Mängel feststellt, die bei der Schadensbesichtigung nicht zu sehen waren.

Gutachten Auto

Dies kann dann dazu führen, dass der Kostenvoranschlag weit überschritten werden kann, der Nachteil ist dabei, dass das Auto schon teilweise repariert bzw. demontiert ist. Dann noch die Werkstatt wechseln und das Auto halb repariert oder demontiert aus der ausführenden Werkstatt zu überführen, dürfte viel Mühe machen und die bis dahin ausgeführten Arbeiten und verbauten Teile müssen auch noch bezahlt werden. Es gibt unter den Werkstätten eine Menge schwarze Schafe, die die Abhängigkeit und Hilflosigkeit des Geschädigten ausnutzen.

Wie kann man sich schützen?

In dem Fall, dass man die Kosten des Unfallschadens selber tragen muss, lohnt es sich den Schaden von einem Kfz – Sachverständigen begutachten zu lassen. Das Gutachten zeigt den genauen Schaden auf ,was zusätzlich durch Fotos untermauert ist. Der Werkstatt dürfte es nun Schwierigkeiten bereiten den Preis in die Höhe zu treiben.

Wann sollte ein Kfz – Sachverständiger hinzugezogen werden?

Abgesehen von sehr kleinen Bagatellschäden, bei jeder Art von Unfall. Auch wenn die Schuldfrage eindeutig ist kann man sich nicht sicher sein das es zu einem Rechtsstreit kommt oder gegnerische Versicherung den Schaden anzweifelt, mit einem Gutachten durch einen Kfz – Sachverständigen hat man die nötigen Beweismittel. Es sollte eigentlich immer ein Schadengutachten gemacht werden dabei spielt es keine Rolle ob die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung in Anspruch genommen wird. Ein Schadengutachten dient immer zur Beweissicherung.

Fahrzeugbewertung

Will man ein Fahrzeug verkaufen, ist es für den Nichtfachmann schwer den optimalen Preis zu finden, ein Gutachten eines Sachverständigen schließt spätere Streitigkeiten aus, gerade wenn es um Gewährleistungsansprüche geht. Soll ein neues Fahrzeug gekauft werden, kann ebenfalls ein Sachverständiger hinzugezogen werden, man umgeht dabei die Gefahr, ein Fahrzeug mit Unfallschaden zu kaufen.

Oldtimer-Gutachten

Oldtimer waren und sind immer eine gute Wertanlage, gerade beim Kauf eines Oldtimers sollte ein Gutachter hinzugezogen werden. Ein Oldtimer ist nicht immer ein Oldtimer, ein Fahrzeug was zum ¾ mit neuen Bauteilen bestückt ist, dürfte einen geringeren Wert haben als ein Oldtimer im Originalzustand. Die erforderlichen Infos und alles was man noch wissen sollte haben wir unter pkw-unfall-gutachter.de gefunden. Es treten immer Fragen auf die nach einem Unfall zu klären sind, was den Gutachter und das Gutachten betrifft oder die Abwicklung der Formalitäten. Das Autofahren ist das Eine, aber nach einem Unfall auf sich selbst gestellt zu sein muss nicht sein, man sollte sich immer professionelle Hilfe holen.

8 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Ein guter und wichtiger Hinweis hier, man sollte besser immer einen KFZ-Gutachter hinzuziehen. Allerdings möchte noch etwas in diesem Kontext anmerken. Für den Fall das die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragen möchte sollte man das Angebot vielleicht nicht in Anspruch nehmen, nicht nur beauftragen die Versicherungen oft ein und denselben Gutachter, sondern sie arbeiten auch oft mit freien Werkstätten zur Reparatur des Schadens zusammen. Da stellt sich dann die Frage nach der Zuverlässigkeit und vor allem kann später nicht mehr so gut argumentiert werden wenn man nicht in einer Vertragswerkstatt war. Am besten such man sich einen freien Gutachter, die findet man auch zu genüge, siehe zum Beispiel die-kfzgutachter.de, und die Kosten werden auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.

  2. Wir sind auch der Meinung, dass jeder sich einen KFZ-Gutachter zuziehen sollte, sobald es einen Unfall gab. Auf Angebote bzw. Aufforderungen gegnerischer Versicherungen raten wir dringend ab. Es gab schon Fälle in denen sich hinter Versicherungen und Gutachter Kooperationen verborgen und der Schaden nicht sachgemäß begutachtet wurde. Lieber auf Nummer sicher gehen und selbst einen Gutachter wählen!

  3. Interessant im Zusammenhang mit dem o. g. Hinweis „Soll ein neues Fahrzeug gekauft werden, kann ebenfalls ein Sachverständiger hinzugezogen werden, man umgeht dabei die Gefahr, ein Fahrzeug mit Unfallschaden zu kaufen“ ist auch die neue Möglichkeit der Fahrzeugthermografie, mit der sich durch einen Scan des Fahrzeuges mit moderner Technik versteckte Unfallschäden zweifelsfrei erkennen lassen.

  4. Hallo,
    zum Thema Unfallgutachten möchte ich erwähnen, das es sich unbedingt empfiehlt einen Gutachter einzuschalten.
    Sei es nun um sich vor zu hohen Forderungen zu schützen oder einen adäquaten Ausgleich zu erlangen.
    LG
    Stef

  5. Ich habe immer wieder den Fall, dass bei einem Unfall ein Vorschaden festgestellt wird, den der Verkäufer bewusst verschwiegen hat.
    In solchen Fällen haben wir schon zahlreiche Autos rückabgewickelt. Dem Käufer steht dann die Kaufsumme abzüglich der gefahrenen Kilometer zu.

  6. Viele Kunden machen den Fehler bei einem unverschuldeten Unfall erstmal zur Werkstatt ihres Vertrauens zu fahren. Die machen dann einen Kostenvoranschlag auf die Schnelle und denken sie tun dem Kunden einen Gefallen bei einem möglichst guten Preis!
    Allerdings ist eine günstige Reparatur nur im Sinne des Unfallverursachers und dessen Versicherung.
    Als Geschädigter sollte man immer einen Gutachter zurate ziehen, der bei solchen Unfällen einen genaueren Blick hat

  7. Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens ist es immer ratsam einen unabhängigen und freien Kfz Gutachter hinzuzuziehen, zumal dessen Kosten, bei keinerlei Teilschuld von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Bei der Wahl des Sachverständigen sollte man darauf achten einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter zu wählen, der den entstandenen Schaden objektiv und unabhängig bewertet.
    Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachter einen Kostenvoranschlag erstellen. Sollte dann bei der Schadenaufnahme festgestellt werden, dass der Geschädigte ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung hat, kann hier gleich ein Kfz Gutachten erstellt werden.

  8. Ich möchte mich herzlich bei euch für den tollen Artikel bedanken! Die Informationen waren sehr hilfreich und gut recherchiert. Und ich freue mich schon jetzt auf weitere interessante Artikel von euch.
    Grüße Daniel

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