Alufelgen, Stahlfelgen, Reifen – Das Rad

Ein Auto steht sicher auf vier Beinen, nur das diese rund sind und einer Belastung ausgesetzt sind, die kaum vorstellbar ist. Ob bei Schrittgeschwindigkeit, mit Tempo 200 km/h auf der Autobahn, bei einer Vollbremsung, auf Eis, Schnee oder heißer Fahrbahn im Sommer, die Reifen müssen in jeder Situation Höchstleitungen vollbringen.

Felgen vom Auto

Es sind nicht nur die Reifen, auch die Felgen gehören dazu und komplett Reifen und Felge als Rad bezeichnet, gehören sie zu den ungefederten Bauteilen des Autos. Der Reifen auf der Felge übernimmt mit der in ihm befindlichen Luft die erste Abfederung des Autos.

Neben dem Halt auf der Fahrbahn muss Reifen und Felge noch die Schläge, hervorgerufen von Unebenheiten und Schlaglöchern aufnehmen. Dazu muss das Rad in seiner Gesamtheit beim Bremsen nicht nur den Widerstand zwischen Straßenbelag und Profil aufnehmen sondern auch den Halt zwischen Reifen und Felge.

Neben den Rolleigenschaften nimmt Reifen und Felge noch Seitenbelastungen wie bei Kurvenfahrten und extremen Lenkbewegungen wie bei Ausweichmanövern auf. Reifen und Felge müssen neben den Straßenbedingungen noch die Fahrfehler des Fahrers aushalten wie fahren gegen Bordsteinkanten, zu wenig Luft oder zu schnelles Durchfahren von Schlaglöchern. Neben den technischen Eigenschaften muss Rad und Felge auch noch im Design dem Auto und dem Geschmack des Fahrers entsprechen.

Worauf ist beim Kauf von Reifen und Felgen zu achten?

Welche Reifengröße und Felgen für das Auto zugelassen sind, findet man in den Fahrzeugpapieren. Natürlich ist es möglich, auch Reifen und Felgen anderer Größen montieren zu lassen, allerdings sollte man sich vorher in der Fachwerkstatt informieren, welche Reifen und Felgen noch zugelassen sind.

Mit diesen Informationen sollte sich zusätzlich beim TÜV bzw. DEKRA informiert werden, erst danach sollten andere Größen von Reifen und Felgen gekauft werden. Sind die neuen Räder montiert, müssen die Daten noch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (TÜV, DEKRA).

Nicht immer müssen andere Reifengrößen eingetragen werden

Es muss unterschieden werden, um welchen Fahrzeugschein es sich handelt. Es dürfen nur Reifen gefahren werden, die in der EG- Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug vermerkt sind.

Bei Felgen oder Kompletträder mit ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) muss das Auto nicht vom TÜV/DEKRA abgenommen werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, sich im Vorfeld beim Fachmann zu informieren.

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