Um ein Auto im Verkehrsamt zulassen zu können, damit es im Straßenverkehr bewegt werden kann, so ist in aller erster Linie eine Haftpflichtversicherung nötig. Diese sichert bei einem Unfall alle Geschädigte ab, dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer oder Gebäude, sowie Gegenstände handelt.
Wichtig ist eine hohe Deckungssumme, sowie eine Absicherung für einen Mietwagen, falls ein Unfall hiermit verursacht wird. Positiv kann ein Versicherer sein der einen Rabatt-Schutz anbietet, dieser ermöglicht es, dasa bei einer gewissen Anzahl von Schadensleistungen der Schadenfreiheits-Rabatt unverändert bleibt.
Die richtige KFZ-Versicherung auswählen
Einen solchen Versicherungsschutz erhalten Sie nur bei einer der TOP Kfz-Versicherer. Nachdem alle anderen geschädigten abgesichert sind, heißt es auch an sich selbst und natürlich das eigene Auto zu denken. Das Beste für Sie und das Auto ist die Vollkaskoversicherung, diese sichert alles ab, was Ihnen und dem Auto passieren kann wie:
1.) Neupreis-Entschädigung für 6 Monate
So wird bei einem Totalschaden an einem Neuwagen der Neupreis anstatt des Wiederbeschaffungswert erstattet.
2.) Marderbiss-Schäden
Es werden alle Biss-Schäden erstattet ohne das sich der Schadenfreiheitsrabatt ändert.
3.) Erweiterter Wildschaden-Schutz
Versichert ist das Fahrzeug bei Unfälle infolge eines Zusammenstoß mit Wild sowie Ziegen, Schafen und Pferden.
4.) Der Verzicht auf Abzüge neu für alt
Bei der Schadensbehebung spielt das Baujahr keine Rolle, die Ersatzteile und Lackierung werden erstattet ohne Berücksichtigung des Restwertes.
5.) Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Es wird verzichtet ob eine grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorliegt, es werden alle Schäden reguliert.
6.) Rabatt-Schutz
Es werden bis zu 3 Schäden reguliert ohne den Schadenfreiheits-Rabatt zu beeinflussen.
7.) Gutschrift auf Selbstbeteiligung
Für jedes schadenfreie Kalenderjahr erhält man eine Gutschrift auf die Selbstbeteiligung.
8.) Kaufpreis-Erstattung bei Gebrauchtwagen
Im Schadensfall wird innerhalb von 12 Monaten der Kaufpreis anstelle des Wiederbeschaffungswert erstattet.
9.) Marderbiss-Schäden / Folgeschäden
Es wird nicht nur die Bisschen sondern auch die daraus resultierenden Folgeschäden erstattet.
10.) Erweiterter Wildschaden-Schutz
Dieser bietet Schutz bei Schäden mit dem Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
11.) Erweiterter Elementarschaden-Schutz
Es werden alle Schäden die durch Lawinen oder Gerölllawinen entstehen geregelt.
12.) Ersatz von Überführungs- und Zulassungskosten
Übernahme der Überführungs- und Zulassungskosten beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges.
13.) Austausch der Fahrzeugschlösser
Werden die Fahrzeugschlüssel entwendet übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der gesamten Fahrzeugschlösser.
14.) Ersatz der Betriebsstoffe
Es werden durch den Versicherer alle Betriebsstoffe des Fahrzeuges ersetzt.
15.) Ersatz von Leuchtmitteln
Es werden zusätzlich die Kosten an zerstörten Leuchtmitteln wie Halogen- oder Xenonlampen übernommen.
Fazit: Auch Autos werden immer älter, mit zunehmenden Alter wollen viele Versicherte Kosten sparen, diese Sparer können auf die Teilkasko zurückgreifen. Die Teilkasko versichert nur einige Punkte der Vollkaskoversicherung allerdings sollte man sich durchrechnen, ob im Schadensfall wirklich Geld gespart wird.
Für den weiteren rund um Schutz können noch zusätzlich Versicherungen abgeschlossen werden. So gibt es einen Schutzbrief, hier werden Kosten für Sofort-Hilfe bei Pannen, Unfällen und Serviceleistungen wie Mietwagen oder medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt bei einem Rechtsstreit vor finanziellen Folgen rund um das Auto und den Verkehrsteilnehmer.