Ein Gutachter wird auch als Sachverständiger bezeichnet. Er ist eine natürliche Person, welche sich auf einem bestimmten Gebiet ein umfangreiches Wissen angeeignet hat. Daher wird dieser Person auch die erforderliche Expertise auf diesem Fachgebiet zugesprochen. Die Begriffe Gutachter und Sachverständiger werden häufig benutzt, jedoch hat sich im Gerichts und Behördenwesen der Begriff des Sachverständigen durchgesetzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Gerichte und Behörden sich oft auf Gesetztestexte berufen, wo überwiegend die Bezeichnung des Sachverständigens vorzufinden ist. Jedoch hat sich bei Privatpersonen die Bezeichnung des Gutachters durchgesetzt. Gutachter und Sachverständiger haben somit auch die gleichen Aufgaben. Es handelt sich um die gleiche Jobbezeichnung. Nur werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet.
Ein Gutachter bzw. Sachverständige hat die Aufgabe ein qualifiziertes Gutachten zu erstellen. Ein Gutachten wird immer dann gefordert, wenn es darum geht einen Sachverhalt eindeutig zu klären. Es können nicht nur Gerichte und Behörden ein Gutachten fordern, sondern auch Privatpersonen.
Die Bezeichnung Gutachter bzw. Sachverständiger ist nicht rechtlich geschützt. Es kann sich daher jeder als Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen. So gibt es zum Beispiel den freien Gutachter, welcher sich selbst zum Sachverständigen ernannt hat. Dann gibt es noch EU-zertifizierte, staatlich anerkannte Gutachter. Welchen Gutachter Sie nun für Ihren individuellen Fall brauchen, das hängt vom Einzelfall ab. Wenn beispielsweise ein Auto überprüft werden soll, dann brauchen Sie natürlich einen Kfz-Gutachter. Wenn die Qualität von handwerklichen Tätigkeiten beurteilt werden soll, dann brauchen Sie eine Handwerksmeister, die gleichzeitig auch Gutachter ist. Bei einem Strafverfahren sollten Sie einen Gutachter einsetzen, der in diesem Bereich auch ein entsprechendes Studium abgeschlossen hat und den gesamten Sachverhalt richtig einschätzen kann.
Ein Gutachter muss nicht nur über das notwendige Wissen im entsprechenden Fachgebiet besitzen. Er muss auch in der Lage sein ein Gutachten richtig zu erstellen. Das Gutachten muss so geschaffen sein, dass es unter Umständen später noch mündlich verteidigt werden kann. Dies bedeutet, dass der Gutachter dazu fähig sein muss Sachverhalte richtig zu beurteilen und diese auch so verfassen zu können, dass selbst Laien verstehen worum es im Gutachten überhaupt geht. Dabei ist auch wichtig, dass jedes erstelle Gutachten diese Bedingungen erfüllt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können, ist das Gutachten wertlos und muss auch nicht bezahlt werden.