Im alltäglichen Autofahreralltag macht man sich kaum Gedanken, ob und wozu man einen Kfz-Gutachter braucht. Auto kaufen, tanken und losfahren, spätestens wenn es zu einem Unfall kommt, sollte man sich darüber Gedanken machen. Bei den meisten Unfällen, einmal abgesehen von Bagatellschäden, geht es um eine Menge Geld. Das Geld ist das Eine, unter anderem steht da noch der Unfallgegner mit seiner Versicherung und wenn dieser noch Schuld hat, aber er oder die Versicherung nicht so richtig zahlen wollen, kommt man ohne Gutachten eines Kfz-Gutachter/Sachverständigen nicht aus. Steht dann noch ein Rechtsstreit an, ist ein Gutachten unumgänglich.
Nach einem Unfall wird das Unfallgutachten erstellt
Als erstes wird der Unfallschaden aufgenommen, neben dem schriftlichen Gutachten wird alles genau mit Fotos dokumentiert. Nach der Schadensaufnahme wird das Fahrzeug auf Unfall- Vorschäden untersucht, neben der Werksmäßigen – Passgenauigkeit der Bauteile kann mit einem Lackschichtdickenmesser und einem Magneten das Fahrzeug auf vorausgegangene Reparaturen geprüft werden. Neben den Vorschäden wird nach Gebrauchsschäden, Kratzer und Beulen gesucht. Ausstattung, Sonderausstattung, Speziallackierungen, Sportfahrwerk und spezielle Abgasanlage spielen bei der Erstellung des Gutachten ebenfalls eine Rolle. Nach der gesamten Beurteilung des Fahrzeuges und seinen technischen Daten wird durch den Gutachter ein komplettes Schadensprofil erstellt.
Der Totalschaden
Entsteht am Fahrzeug nach einem Unfall ein Totalschaden, wird der Wiederbeschaffungswert oder Restwert ermittelt. Beim Gutachten wird Kilometerleistung, Ausstattung, Emissionsklasse, Pflegezustand, Zusatzinvestionen sowie die Marktlage zugrunde gelegt, nach der Schwacke Liste wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Der Restwert wird aus der Kfz.- Restwertbörse ermittelt.
Wertgutachten erstellen
Ein Wertgutachten für Fahrzeuge kann immer dann erstellt werden, wenn ein Fahrzeug entgegen seines Zeitwertes beurteilt werden soll, wir haben bei KFZ Gutachter Berlin Crone einen Ansprechpartner gefunden. Neben Oldtimer gibt es auch Neuwagen, die mit dem Kauf einen erheblichen Mehrwert erreichen, wie bei Neuwagen die in wenigen Stückzahlen gebaut werden. Bestimmte Fahrzeugbaureihen werden zu Kultfahrzeugen oder Liebhaberstücke, bei denen die Bewertungskriterien gegenüber anderen Fabrikaten nicht zur Debatte stehen. Wenn an Fahrzeugen Umbauten bzw. Tuning vorgenommen wird, an diesen Fahrzeugen entsteht eine Wertsteigerung, die mit einem Wertgutachten sicher belegt werden kann. Gegenüber einem Kostenvoranschlag ist ein Wertgutachten viel umfangreicher und deutlicher, es wird vom Kfz-Sachverständigen so erstellt, dass das Gutachten lesbar und verständlich ist, dabei geht der Sachverständige neutral und unabhängig vor.
Das Wertgutachten kann nach verschiedensten Punkten durchgeführt werden. Der Fahrzeugwert, ist der Wiederbeschaffung, dieser richtet sich nach dem Marktpreis, dieser entscheidet sich nach Angebot und Nachfrage. So kann der Wert eines Oldtimers sehr hoch sein, soweit ein Bedarf besteht, besteht keine Nachfrage am Oldtimermarkt bleibt der Wagen ein Ladenhüter. Die Ausstattung spielt eine große Rolle, dabei ist nicht nur der Zustand der Abnutzung ausschlaggebend sondern, um was es sich für eine Ausstattung handelt. Eine Ausstattung mit Sondereinbauten kann dabei höher bewertet werden als ein Serienausstattung.
Spezialumbauten können den Wert des Fahrzeuges erhöhen, Alufelgen, Breitreifen, Sportfahrwerk oder Sportabgasanlage tragen wesentlich zur Wertsteigerung bei. Der Neupreis ist nicht zu vernachlässigen, hierbei kann allerdings Unterschiede geben, da jedes Fahrzeug neben den Materiellen Verschleiß auch einen der Mode entsprechenden Fahrzeugtrend unterliegt. Eine Wertminderung richtet sich nach dem optisch und technischen Verschleiß. Bei der Bewertung spielen auch Alt- und Vorschäden und der Art der Beseitigung der Schäden eine Rolle. Der Umfang der Bewertungskriterien ist je nach Fahrzeugart unterschiedlich, ob Gebrauchtwagen oder Oldtimer der Kfz-Gutachter trifft die optimale Wahl für das Fahrzeug. Beim Kauf eines Gebrauchtwagen ist ein Wertgutachten ideal, es sagt alles über das gewünscht Fahrzeug aus, dabei kann man selbst auch beim Marktplätzen wie mobile orientieren.
Bei den meisten Unfällen, in denen es auch nur die geringste Streitigkeit gibt, wird heutzutage ein Gutachten erstellt. Spätestens vor Gericht wird dann ein Gutachten vom Gericht beantragt.
Das ist richtig, ein Gutachten wird in der regel bei jedem Unfall erstellt. Das man vor Gericht geht wegen einem Unfall ist eher selten. Deshalb sollte man die Polizei bei einem Verkehrsunfall beiholen. Die Polizei erstellt dann ein Unfallprotokoll.
Bei einem Unfall ganz wichtig die Polizei dazu holen.
Ich habe es einmal nicht getan und hatte die größten Probleme vor Gericht.
(Beweise und und und etc….)
Die Polizei dazuzuholen ist bei solch einem Vorfall am unproblematischsten. Diese erstellen ganz einfach dann einen Unfallprotokoll. Sonst müsste man vor Gericht gehen und das wäre wiederrum sehr nervig.