Jede Person die vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen einen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet, laut bürgerlichem Gesetzbuch. Eine Haftpflichtversicherung gibt diesen Schadenersatz und das für Fahrzeuge aller Art. Die Haftpflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung und somit eine Pflichtversicherung.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Alle motorisierten Fahrzeuge die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen wie PKW, Motorrad, Mofa, Quad, Bus, Traktor, landwirtschaftliche Geräte mit Motorantrieb die selbstfahrend sind und selbständig fahrende Arbeitsmaschinen wie Kran, Radlader und sonstige Fahrzeuge. Ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.
Warum gilt diese Versicherung als Pflichtversicherung?
Die wenigsten Autofahrer dürften, die einen Unfall verursachen und dabei Personen-Sachschaden oder beide Fälle, für die Kosten aufkommen können. Um es zu ermöglichen, dass immer genügend finanzielle Absicherung für die entstandenen Schäden zu haben, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.
Gäbe es diese nicht, müsste jeder Fahrer und Fahrerin nachweisen, dass er oder sie genügend finanzielle Rücklagen hat, um für jeden Schaden aufkommen zu können, wäre es so, wären die Straßen leer.
Wie (Bild 1), ruhig rollt der Verkehr auf der Autobahn, kann eigentlich nichts passieren und dann, das Mobiltelefon klingelt, einmal kurz zu Telefon gegriffen, eine Unaufmerksamkeit, kurz das Lenkrad etwas nach links und der Wagen (im Bild der Kleinwagen auf der linken Spur) fährt in die Leitplanke und kracht in die Schilderbrücke (links im Bild).
Der Schaden dürfte in die Millionen gehen, dass dürfte das finanzielle aus für den Normalverdiener sein, zahlen bis ans Lebensende. Gut, das es die Haftpflichtversicherung gibt, diese kommt für den Schaden auf, obwohl der telefonierende Fahrer Verursacher des Schadens ist.
Welche Leistungen erbringt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Personenschäden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente, Hinterbliebenenrente, Beerdigungskosten
- Schäden am fremden Fahrzeug: Abschleppkosten, Anwaltskosten, An- und Abmeldekosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Sachschäden: Verkehrseinrichtungen, Gebäudeschäden
Wie viel Kosten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert?
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe die Versicherung den Schaden übernehmen muss. In vielen Fällen bietet die Versicherungsunternehmen eine höhere Versicherungssumme an.
- Gesetzliche Mindestversicherungssumme: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden 1.220.000 Euro für Sachschäden
50.000 Euro für Vermögensschäden
Es gibt eine Vielzahl Auswahlkriterien bei der Auto-Haftpflichtversicherung, informiert haben wir uns unter HaftpflichtversicherungVergleich.info. Ein Vergleich der Versicherungsgesellschaften lohnt sich, um optimal abgesichert zu sein, wie die Ampelschaltung einer Kreuzung, Bild 2.
Das eigene Fahrzeug gegen Schäden absichern
Um sich selbst und das eigene Fahrzeug abzusichern gibt es freiwillige Versicherungen wie Teilkasko und Vollkasko. Für zusätzliche Sicherheit sorgen Kfz-Schutzbrief, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Verkehrs-Rechtsschutz und je Versicherungsgesellschaft noch weitere Angebote.