Fernlicht

Eine praktische Erfindung, die allerdings bei der heutigen Verkehrsdichte kaum noch nötig ist. Dazu kommt noch, dass Moderne Scheinwerfer selbst im Abblendlicht die Straße genügend ausleuchten. Leuchtweitenregulierung und Kurvenlicht sorgt für eine noch bessere Ausleuchtung. Im herkömmlichen Straßenverkehr ist das Benutzen des Fernlicht nicht möglich, höchstens, man fährt mitten in der Nacht alleine auf einer verlassenen Landstraße.

Es gibt natürlich immer noch Fahrer, die das Fernlicht einschalten obwohl Fahrzeuge auf Gegenkurs sind oder andere Verkehrsteilnehmer vor ihnen fahren. Ohne Rücksicht auf Verluste, den das Fernlicht blendet ungemein und lässt die anderen Fahrer im Blindflug über die Straße fahren, unter dem Gesichtspunkt „Hauptsache ist – ich sehe genug“. Was nützt den Fernlichtfahrer seine eigene gute Sicht, wenn der Rest nichts sieht und in eine gefährliche Situation gerät und damit auch den Fernlichtfahrer gefährdet.

Fernlicht

Ein Fahrer/in der ständig auf das Fahren mit Fernlicht angewiesen ist sollte den Augenarzt aufsuchen, irgend etwas stimmt nicht mit dem Sehvermögen.

Nicht vergessen!

Die Verwendung des Fernlicht ist nur gestattet:

Es gibt keine durchgehende Straßenbeleuchtung, Fußgänger dürfen nicht geblendet werden, auf Autobahnen muss der Mittelstreifen lichtdicht sein, vorausfahrende dürfen nicht geblendet werden, sowie der entgegenkommende Verkehr darf nicht geblendet werden.

Lichthupe

Ist das kurzzeitige Verwenden des Fernlichtes.

Das Verwenden der Lichthupe ist gestattet:

Vor dem Überholen außerorts, so wird dem Vorausfahrenden angezeigt, das man überholen will, sowie, wenn eine Gefährdung für sich oder andere erkannt wird,

Verboten die Lichthupe zu nutzen:

Zum Gewähren der Vorfahrt des Gegenverkehrs, als Gruß, beim Überholtwerden von LKW zum wieder einfahren nach dem Überholvorgang auf der Autobahn und als Warnung vor einer Geschwindigkeitskontrolle.

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