Es gibt auch in Krisenzeiten keinen Grund zur Raserei

Ob Pressemitteilungen in Funk, Fernsehen oder sonstigen Medien. Es ist erschreckend wie so mancher Autofahrer am Rad- bzw. Lenkrad dreht und aufs Gaspedal tritt. Ob Krankheiten oder Umweltkatastrophen, so sind erhöhte Geschwindigkeit nicht angebracht.

Panik bringt Stillstand

Die Bilder dürfte doch jeder Autofahrer im Kopf haben: Chaos, Stau bis zum totalen Stillstand entstehen immer. Wenn viele Autofahrer versuchen so schnell wie möglich bei Waldbränden, Erdbebengefahr, Hochwasser und sonstigen Umweltkatastrophen das Krisengebiet zu verlassen.

Schaltet wenig Verkehr auf den Straßen das Gehirn ab?

Aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen hat sich das Verkehrsaufkommen um ein vielfaches verringert, die Straßen sind fast leer.

Zone 100 km/h auf der Autobahn, Fahrzeug geblitzt mit 200 km/h. Zone 30 km/h Innenstadt mit 75 km/h oder in einer Ortsdurchfahrt erlaubte 50 km/h mit 80 km/h. Es könnte so weiter gehen. Alle diese Fahrzeugführer haben nun genügend Zeit, als Fußgänger die unnötige Hektik zu vergessen.

Sind die Strafen für Geschwindigkeitssünder zu hoch?

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, zu gering. Deutschland ist bei Strafen ein wahres Paradies für Raser.

Immer mit der Ruhe

Es spielt keine Rolle, um welche Notsituation es sich handelt. Zu schnell unterwegs erhöht die Gefahr um ein weiteres. Schneller unterwegs, wenn nötig, sind Fahrzeuge die mit Blaulicht und Zusatzsignal ausgestattet sind. Auch diese Fahrzeugführer werden nur dort schneller fahren, wo es die Verkehrssituation erlaubt. Ein schnelleres vorwärtskommen bringt nicht die Geschwindigkeit, sondern, die freie Straße was durch das Blaulicht und Signal erreicht wird.

Die Probleme lassen sich nicht mit dem Gaspedal regeln. Einmal entstanden, braucht es immer Zeit die Probleme zu lösen. Krisen und Problemsituationen rechtfertigen keine Raserei. Zu schnelles Fahren erhöht das Unfallrisiko. Probleme lassen sich mit Ruhe und Überlegung lösen und dabei gefährdet der Fahrzeugführer auch keine anderen Verkehrsteilnehmer.

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