Die passende Versicherung für die gewerbliche Personenbeförderung.

Bei der Nutzung von Fahrzeugen für die gewerbliche Personenbeförderung ist die Zulassungsart entscheidend. Ist das Fahrzeug als Personenmietwagen zugelassen, benötigen Sie eine sogenannte Mietwagenversicherung.

Ist das Fahrzeug hingegen als Taxi zugelassen, benötigen Sie eine Taxiversicherung. Nur so besteht im Schadenfall auch bedingungsgemäßer Versicherungsschutz.

Gastartikel

Warum ist eine Taxiversicherung oder Mietwagenversicherung wichtig?

Ein Taxi unterliegt in Deutschland dem deutschen Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG. Somit ist für die Zulassung und Aufnahme der Tätigkeit neben der Ortskundeprüfung und weiteren Nachweisen eine spezielle Taxiversicherung bzw. Mietwagenversicherung notwendig. Für die Anmeldung eines Taxis benötigen Sie für die Zulassungsstelle eine eVB-Nummer, auch elektronische Versicherungsbestätigung genannt. Diese bekommen Sie beispielsweise von der Württembergische Versicherungsagentur Andreas Kapsch & Sohn ausgehändigt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Taxiversicherung oder Mietwagenversicherung?

Neben den Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ – Haftpflichtversicherung kommen je nach Versicherungsschutz noch Kosten für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung dazu. Leistungen der Teilkaskoversicherung sind immer in der Vollkaskoversicherung enthalten.

Taxiversicherungen Kapsch Bild Flughafen Berlin Tegel

Was Sie wissen müssen: Versichert sind neben dem Unternehmer alle Betriebsangehörigen Fahrer:innen, die einen gültigen Führerschein besitzen und zum Führen eines Taxis bzw. Mietwagens berechtigt sind. Andere Tarifierungsmerkmale sind haupt- oder nebenberufliche Taxifahrer / Mietwagenfahrer und in welcher Region Sie arbeiten. Auch die Anzahl der Konzessionen und das Fahrzeugmodell bestimmen den Versicherungsbeitrag.

Welche Schäden deckt eine Taxiversicherung bzw. Mietwagenversicherung ab?

Haftpflichtversicherung für Taxen und Mietwagen.

Die Haftpflichtversicherung für Taxen und Mietwagen ist eine Pflichtversicherung und kommt für sämtliche Schäden auf, welche Sie mit Ihrem Taxi bzw. Mietwagen verursachen.

Teilkaskoversicherung für Taxis oder Mietwagen.

Die Teilkaskoversicherung kann optional zur Taxiversicherung bzw. Mietwagenversicherung hinzugewählt werden. Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Taxi oder Mietwagen, wie zum Beispiel: Sturm, Hagel und Glasbruch. Zusammenstöße mit Tieren und der Diebstahl des Taxis sind selbstverständlich auch bedingungsgemäß mitversichert.

Vollkaskoversicherung für Taxis und Mietwagen.

Die Vollkaskoversicherung ist ein weiterer Baustein der Taxiversicherung bzw. Mietwagenversicherung und bietet die meiste Absicherung an und kann auch optional hinzugewählt werden. Die Vollkaskoversicherung leistet bedingungsgemäß bei Schäden durch selbstverursachte Unfälle und bei mutwilliger und böswilliger Beschädigung.

Was unterscheidet einen Mietwagen von einem Taxi?

Personenmietwagen fahren grundsätzlich auf Abruf, das heißt, dass beispielsweise über einen Onlinevermittler wie Uber, Bolt, Freenow oder telefonisch der Beförderungswunsch eines Kunden übermittelt wird. Erst dann kann der Fahrgast abgeholt und zum Ziel gefahren werden. Im Gegenzug dazu haben Taxis das Recht, auf den Taxihalteplätzen auf Fahrgäste zu warten und diese spontan zum Ziel zu bringen.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Sollte es trotz umsichtigen Fahrens zu einem Unfall kommen: Sichern Sie bei Bedarf großräumig die Unfallstelle durch Aufstellen Ihres Warndreiecks ab. Vergewissern Sie sich, dass es keine Verletzten gibt. Bei verletzten Personen leisten Sie umgehend Erste Hilfe und verständigen Sie die Notrufzentrale unter der 112. Lassen Sie den Unfall immer von der Polizei aufnehmen, auch bei kleineren Unfällen. Suchen Sie Zeugen, notieren Sie sich Namen und Adresse, machen Sie ausreichend Fotos vom Schaden.

Ist mein Taxi / Mietwagen auch im Ausland versichert, z. B. in der Türkei?

Bei vielen Versicherern ist die Türkei nicht mitversichert. Unternehmen, die Ihre Taxiversicherung oder Mietwagenversicherung bei der Agentur Andreas Kapsch und Sohn haben, besteht hingegen bedingungsgemäßer Versicherungsschutz auch für den asiatischen Teil der Türkei. Dafür erhalten Sie von der Agentur die internationale Versicherungskarte. Die internationale Versicherungskarte wurde früher auch Grüne-Karte genannt.

Unternehmen, welche über andere Vermittler/Makler eine Taxiversicherung bzw. Mietwagenversicherung haben, müssen bei der jeweiligen Gesellschaft nachfragen, inwieweit ggf. Versicherungsschutz für diese Region besteht. Im Zweifel bitten Sie bitte um schriftliche Bestätigung.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Taxiversicherung und Mietwagenversicherung haben. Steht Ihnen die Agentur der Württembergischen Versicherung Andreas Kapsch und Sohn gerne zur telefonisch, per Mail oder persönlich zur Verfügung. Die Agentur hat sich seit 1991 auf die Versicherungen von Taxen und Mietwagen spezialisiert. Mit Ihren zwei Standorten in Luckenwalde und Berlin gehört Herr Kapsch & sein Team zu den größten Versicherungsvermittlern in Deutschland.

Agentur Andreas Kapsch & Sohn

Schloßstr. 1

12163 Berlin

030 40560052

info@taxiversicherungen-kapsch.de

www.taxiversicherungen-kapsch.de

Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel von André Kapsch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert