Wo parkt man im Wald?

Ob zum Wandern, Pilze sammeln oder die Fahrradtour durch den Wald, steht man immer vor dem Problem, das Auto ordnungsgemäß zu parken. Die sicherste Variante ist auf gekennzeichneten Parkplätzen zu parken. Ansonsten gelten im Wald die Landeswaldgesetze oder Landesforstgesetze und diese sind Ländersache. Die Länder erstellen die Gesetze im Rahmen des Bundeswaldgesetzes. Das Bundeswaldgesetz und die davon abgeleiteten Landeswald- oder Forstgesetze sind nicht gemacht um den Touristen den Spaß am Wald zu vermiesen, sondern um seiner Bedeutung für die Umwelt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit und der Luft gerecht zu werden.

Parken im Wald

Wildes Parken im Wald

Es dürfte wohl selbstverständlich sein,  sein Auto nicht einfach irgendwo im Wald zu parken. Schon das Risiko der Waldbrandgefahr verbietet es, das Fahrzeug mit der heißen Abgasanlage vor allem dem Katalysator direkt am Wald ohne nötigen Abstand zu parken. Laut § 37 Abs.4 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist das Abstellen von Fahrzeugen oder Anhängern im Wald verboten. Verstöße fallen in die Kompetenz der Forstbehörde geregelt im § 64 Abs 1 LwaldG. Wer also sein Fahrzeug im Wald abstellt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 83 Abs. 2 Nr. 4 LwaldG, die durch die Forstbehörde lt. § 85 Abs. 1 LwaldG geandet werden kann. So kann die Behörde eine Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld erheben.

Auch auf Waldwegen ist das Parken verboten

Natürlich gehört ein Waldweg auch zum Wald und damit ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Nur auf ausgeschilderten Waldparkplätzen ist das Parken erlaubt. Waldwege sind keine öffentlichen Wege und müssen auch nicht mit öffentlichen Verkehrszeichen nach der StVO gekennzeichnet sein. Der öffentliche Verkehrsraum endet an der Bankettaußenkante (Ende des befestigten Straßenrand) einer öffentlichen Straße. Wer den öffentlichen Verkehrsraum verlässt und den Waldweg befährt oder das Auto darauf parkt benutzt ihn unbefugt. Das Parken ist auch vor Waldsperrschildern oder Schranken verboten. Zum Waldgebiet gehören nicht nur die Flächen auf denen Bäume stehen sondern auch die im Wald befindlichen freien Flächen. Grundsätzlich ist das Parken auf unbefestigten Waldboden verboten.

Am Waldrand kann man sein Fahrzeug parken, so lange keine Schranke oder der Zufahrtsweg versperrt wird. Es muss sich natürlich um eine befestigte Fläche handeln. Auch die STVO ist zu beachten so ist das Überfahren einer durchgängigen weißen Linie ebenfalls verboten.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo, das ist wohl etwas daneben gedacht, so einfach ist das nicht. Es istn schwierig zu erkennen, wo das Waldgesetz beginnt zu wirken und die StVO
    aufhört. Letzlich muss das physisch deutlich sichtbar sein. Ansonsten gild durchweg öffentliche Straße !

    Berti

    • Es ist eigentlich ganz einfach geregelt. Nur es wird von den Kommunen und Gemeinden nicht in die Tat umgesetzt. Parke ich in einem Wald, so findet man in der Regel dort keine asphaltierten Straßen vor.

Schreibe einen Kommentar zu Hermann Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert