Ohne Kennzeichen sollte sich kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen

Ordentliche 60 € kassieren die zuständigen Behörden, wenn ein Fahrzeug ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren wird. Am Kennzeichen in Deutschland sagen die ersten Buchstaben aus, zu welchem Landkreis oder einer Stadt das Fahrzeug zugelassen ist. Es können ein bis drei Buchstaben sein, diese werden als Unterscheidungszeichen auf dem Nummernschild genannt. Alle weiteren Buchstaben und Ziffern dienen als Erkennungszeichen, so lassen sich die Fahrzeuge unterscheiden. Diese Unterschieden machen es möglich, die Adresse des Fahrzeugbesitzers, seine Anschrift und alles über den Typ des Fahrzeuges aus.

Die Arten der Autokennzeichen in Deutschland

Amtliches Kennzeichen (Nummernschild)

Soll ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, benötigt es ein amtliches Kennzeichen. Der Fahrzeughalter lebt die notwendigen Papiere wie Fahrzeugbrief, gültige TÜV/AU Nachweis und Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung in der örtlichen Zulassungsstelle vor. Sind die Formalitäten erledigt, kann der Halter sich ein Nummernschild anfertigen lassen. In der Zulassungsstelle bekommen die Schilder das amtliche Siegel sowie die Prüfplakette der Hauptuntersuchung. Schilder anbauen und das Fahrzeug kann am Straßenverkehr teilnehmen.

Ohne Kennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Diese sind nicht für den dauerhaften Gebrauch bestimmt und gelten für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland. Sie sind zwischen 15 Tage und einem Jahr gültig und verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit ohne dass das Fahrzeug abgemeldet werden muss.

Grünes Kennzeichen

Für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen müssen die Eigentümer keine Steuern zahlen. Begünstigt werden Hilfsorganisationen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Kurzzeitkennzeichen

siehe Überführungskennzeichen

Oldtimer Kennzeichen

Diese Zeichen werden als H-Kennzeichen (Historisches Kraftfahrzeug) bezeichnet. Ab 30 Jahren kann ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen gekennzeichnet werden, man spart bei der Versicherung und den Kfz-Steuern. Umweltschutzvorschriften wie die Feinstaubplakette können mit dem Kennzeichen teilweise außer Kraft gesetzt werden und man zahlt kein Bußgeld, wenn man nicht angegurtet ist, da die meisten Oldtimer keine Gurte besitzen.

Saisonkennzeichen

Sind praktisch sie sparen das regelmäßige An- und Abmelden wenn ein Fahrzeug nur zu bestimmten Zeiten bewegt wird. Diese Kennzeichen lohnen sich, da auch die Kosten der Versicherung und die Gebühren der Zulassungsstelle eingespart werden. Die Versicherung begrenzt sich nur auf den Nutzungszeitraum, beginnt mit den Startmonat der Saison und endet mit dem Abschlussmonat der Saison.

Ohne Kennzeichen Fahrzeug

Werden Fahrzeuge wie Motorrad oder Wohnwagen nur in den Sommermonaten genutzt, legt man den Start- und Abschlussmonat fest, was auf den Kennzeichen durch Zusatzzahlen ersichtlich ist. Automatisch tritt die Zulassung ein und hört später automatisch wieder auf.

Sonderkennzeichen

Sagen aus, dass die Halter einen bestimmten Status bzw. einige Vorrechte haben. Wie Diplomatenkennzeichen, Polizei, Bundestag oder Bundeswehr.

Überführungskennzeichen

Sie werden benutzt, wenn ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr benutzt werden soll zum Beispiel im Ort „A“ wird ein Fahrzeug gekauft und soll im Ort „B“ zugelassen werden. Das Fahrzeug besitzt noch kein eigenes Kennzeichen und kann mit dem Kurzzeitkennzeichen fünf Tage bewegt werden, danach erlischt das Kennzeichen automatisch.

Wechselkennzeichen

Lohnen sich zum Beispiel für Fahrer die einen Cabrio in den Sommermonaten und nach der Saison ein Fahrzeug nur in der Winterzeit nutzen. Für beide Fahrzeuge gilt dasselbe Kennzeichen, es darf aber immer nur ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Praktisch auch für Motorradfahrer, bei schönen Wetter Motorrad, bei schlechten Wetter Auto.

Nicht vergessen

Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt hat keinen Versicherungsschutz und muss im Schadensfall alle Kosten selber tragen. Auch das Abstellen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht statthaft, dazu zählen Parkplätze, Randstreifen und sonstige zum öffentlichen Raum zählende Plätze, dabei spielt es keine Rolle ob diese befestigt sind oder nicht. Das Abstellen oder Bewegen eines Fahrzeuges ohne Kennzeichen ist nur auf Privatgelände gestattet, allerdings ist hier ebenfalls im Vorfeld die Versicherungsfrage zu klären.

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