Eine der häufigsten Ursachen für Verspätungen sind übereifrige gemachte Zeitzusagen durch Disponenten. Hierbei wird der Fahrer der diese Vorgabe erfüllen muss nicht einbezogen, obwohl nur er die Gelegenheit der anzufahrenden Gebiete kennt. Die Karriere-orientierten Zeitaussagen der Disponenten täuschen nur kurzfristig Höchstleistungen vor.
Das Ergebnis sind meist Verspätungen, Bußgelder, Unfälle, Fahrerausfall.
Verbesserter Zustand:
Perfekte Absprache mit Kunden – Disponenten und Fahrer
Der Kunde stellt sich zu 90% auf das ankommende Fahrzeug ein, kommt dieses pünktlich, ist er zufrieden.
In vielen Gesprächen mit Disponenten habe ich oft versucht eine Übereinstimmung zu erreichen, aber mir schlägt jedes Mal eine falsche Überheblichkeit entgegen. Als Fahrer hat man eben keine Ahnung, man sollte wie immer nur Fahren und nicht denken. Erreicht man den Kunden nicht zur vorgeschriebenen Zeit, geht der Telefonterror los.
Der Kunde drängelt, die Ware ist so wichtig, man muss ja noch abladen. Der einzige Termin der wichtig ist, das der Staplerfahrer Feierabend machen will. Der Disponent gerät nun unter Druck, er will schließlich an dieser Tour auch noch Geld verdienen. Im Minutentakt geht das Telefon, wie weit man schon ist.
Gib Gas der Kunde wartet!
Viele Fahrer haben kein Rückgrat und sehen den Termin wichtiger als alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Und die Jagd zum Kunden geht los. Es geht nicht um den Kunden, sondern um die Provision für den Disponenten. Wird der LKW noch leer, kann man den Fahrer noch zusätzlich eine Fahrt machen lassen.
Die Geldgier ist hier größer, als die Verantwortung die durch die Disponenten getragen wird. Der Fahrer ist nur zum Fahren da.
Allerdings sind viele Fahrer selber Schuld, einfach den nächsten Parkplatz aufsuchen und den gesetzlichen Feierabend einleiten. Kein Gericht wird einen Fahrer verurteilen, weil dieser auf Grund der Verkehrssituation den Kunden nicht mehr erreicht.
Die Strafen folgen auf dem Fuß, bei Unfällen, sowie bei Fahrzeitüberschreitungen. Der Unternehmer stellt sich vor Gericht als Unschuldslamm dar. Der Fahrer hat ja eine Belehrung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unterschrieben.