Es geht wieder einmal nach Deutschland, in Altena soll ich beladen. Die Firma liegt mitten im Ort, die Verladerampe direkt an der Straße, so das der LKW die rechte Fahrspur einnimmt. Papiere holen und weiter geht es zum Werk 1.
Dieser Betriebsteil liegt ebenfalls an einer Straße. Noch schlimmer die Verladerampe liegt in einer Kurve und der LKW steht ebenfalls halb auf der Fahrspur.
Lediglich ein Schild weist den restlichen Verkehr darauf hin das hier Vorsicht geboten ist.
Achtung Beladung!
Man produziert Draht, die Verladung geht schnell. Unentwegt Fahrzeuge die ständig gefahren-voll bremsen müssen, da da Fahrzeug hinter der Kurve steht.
Es ist unverständlich wie bei dieser hohen Verkehrsdichte solche Ladestelle noch erlaubt ist. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht wäre es besser dies zu untersagen. Der Durchgangsverkehr und die Anwohner würden dankbar sein, wenn die Gefahrenquelle nicht mehr vorhanden wäre.
Für den LKW Fahrer der seine Plane verschließen muss ist es lebensgefährlich. Es regnet, Feierabendverkehr, jeder hat es eilig, viele Fahrzeuge sehen den LKW zu spät und schaffen es gerade so hinter diesem zum stehen zu kommen. Da kommt jeder LKW Fahrer ins schwitzen, da er hinter seinem Fahrzeug die Plane verschließen muss.
Es ist geschafft, fertig, zu meiner Freude ist auch meine Fahrzeit am Ende. Was nun? Laut Vorschrift müsste ich an Ort und Stelle stehen bleiben, was aber unmöglich ist. Eine Parkmöglichkeit für einen LKW ist nicht zu sehen. So ist jeder Fahrer wieder gezwungen gegen alle Vorschriften zu verstoßen.
Die Parkplatzsuche dauert 20 Minuten, passiert ein Unfall ist das Geschrei wieder riesengroß, auf Grund von Fahrzeitüberschreitung trägt der LKW Fahrer die Schuld, selbst wenn er sich auf der Vorfahrtstraße befindet und ein anderes Fahrzeug ein Stoppschild überfährt.
Da bei einem Unfall von der Polizei sofort die Kontrollscheiben (oder Fahrerkarte) verlangt wird, würde meine Scheibe die Schuld beweisen, 20 Minuten über der erlaubten Fahrzeit. Nach der wirklichen Ursache wird nicht mehr gesucht.
Der Fahrzeugführer der das Stoppschild überfahren hat geht straffrei aus. Werde ich zwei Tage später kontrolliert droht mir auch eine Strafe, da es den Kontrollbehörden egal ist ob ich eine Parkmöglichkeit finde oder nicht.
Vom Gesetzgeber prima geregelt.
Ein Gesetz zur Schaffung von LKW Parkplätzen in jedem Gewerbegebiet würde Abhilfe schaffen. Aber nein da stellen die Kommunen noch Parkverbotsschilder in die Gewerbegebiete.
Lieber einen übermüdeten LKW Fahrer bei der Parkplatzsuche einen Unfall verursachen lassen als Parkplätze zu schaffen.