Unfall – was ist zu tun?

Aufgrund des technologischen Fortschrittes ist die Welt moderner und schnelllebiger geworden. Das Risiko heutzutage in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein ist aufgrund von Zeitdruck, vieler sowie dem Vorhandensein von leistungsstarken Automobilen stets sehr hoch.

Doch was muss getan werden, wenn man selbst in einen Unfall verwickelt ist und welche Tricks der Versicherungen sollte man kennen um bei der Entschädigung nicht benachteiligt zu werden?

Handlungskompetenzen beweisen:

Folgende Punkte müssen beachtet und ausgeführt werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Dabei sollte sich der Betroffene immer im Klaren sein, dass eine Gefahrensituation vorliegt, wo höchste Aufmerksamkeit geboten ist.
• 1. Warnblinker und Heranfahren
• 2. Ruhe bewahren
• 3. Unfallstelle absichern
• 4. Notruf absetzen
• 5. Erste Hilfe leisten
• 6. Beweismittel sichern und sich aus der Gefahrenzone entfernen
• 7. KFZ-Sachverständigen für Abwicklung beauftragen

1. Warnblinker und Heranfahren:

Wenn man merkt, dass das eigene Auto selbst während der Fahrt einen Defekt hat und ein Weiterfahren nicht möglich ist, sollte man schnellstens den Warnblinker anschalten und an die Seite heranfahren, meistens an den rechten Straßenrand. In all der eigenen Panik muss man sich trotzdem fokussieren und den Gegenverkehr sowie andere Straßenteilnehmer auf der eigenen Seite im Auge behalten. Das Ganze gilt auch, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat oder selbst Opfer wurde.

2. Ruhe bewahren:

Es ist wichtig, dass man nicht in Panik verfällt und Kurzschlusshandlungen ausführt, welche sich im Nachgang als nachteilig erweisen könnten. Bevor man aussteigt, sollte man sich vergewissern, dass keiner durch das Verlassen des Fahrzeugs gefährdet wird, also man selbst oder auch andere Verkehrsteilnehmer nicht.

3. Unfallstelle absichern:

Als Nächstes sollte man die Unfallstelle absichern, damit kein weiterer Unfall passiert. Sich nun eine Warnweste überzustreifen ist das, was man bei den meisten Fahrschulkursen lernt. Anschließend geht es an das Aufstellen eines Warndreiecks. Innerorts beträgt der Mindestabstand zum Auto hin 50 Meter, auf Landstraßen hingegen sollten es 100 Meter sein. Wiederum auf Autobahnen gelten andere Regelungen. Dort ist ein Abstand von 150 Meter bis 400 Meter die Norm. Stets zu beachten ist, dass das Warndreieck nicht direkt in Kurven aufgestellt werden sollte, sonst kann es zu Personenschäden oder auch Auffahrunfällen

4. Notruf absetzen:

Sollte es Verletzte geben, ist ein Notruf abzusetzen. Wenn es möglich ist, eine Notrufsäule nutzen zu können, sollte man dies tun und sich beim Melden auf die W-Fragen fokussieren. Wann ist der Unfall passiert und wo? Wie ist es passiert und was? Wer ist beteiligt (Personenzahl, Erwachsene, Kinder…)? Dasselbe gilt auch bei einem Notruf via Mobiltelefon. Ist beides nicht möglich, dann sollten Passanten oder andere Autofahrer um Hilfe gebeten werden.

Sollte sich der Unfall lediglich auf einen Blechschaden an der Fahrzeugkarosserie beschränken, kann auf den Notruf verzichtet werden und stattdessen lediglich die Polizei hinzugerufen werden. Merke: Das Hinzurufen der Polizei bei einem Unfall ohne Personenschaden ist in der Regel nicht zwingend nötig, wird jedoch empfohlen damit die Personalien der Beteiligten offiziell aufgenommen werden.

5. Erste Hilfe leisten:

Erste Hilfe bei verletzten Personen nicht zu leisten kann unter Umständen juristische Konsequenzen bedeuten. Egal ob man selbst ein Beteiligter ist oder Passant, Zivilcourage ist nun angebracht. Mit dem Absetzen eines Notrufes kommt man diesem Schritt jedoch schon nach. Bei Bedarf sollte man, wenn es die Situation zulässt, selbst Erste Hilfe leisten.

6. Beweismittel sichern und sich aus der Gefahrenzone entfernen:

Um die spätere Unfall- und Schadenabwicklung zu erleichtern, empfiehlt es sich Beweismittel zu sichern und zu protokollieren. Es ist immer sinnvoll, Fotos von der Unfallstelle zu machen, Kontaktdaten und KFZ-Kennzeichen der Beteiligten und Zeugen zu notieren und eine Skizze des Unfallherganges anzufertigen. Um keine relevanten Daten beim Protokollieren zu vergessen empfiehlt es sich ein Unfallberichtsvorlage zu verwenden. Sollte der Unfall protokolliert und die Situation es erlauben, kann das Fahrzeug von der Fahrbahn entfernt werden, damit der nachfolgende Verkehr ungehindert passieren kann.

Wichtig ist, nach den oben genannten Schritten sich selbst und andere KFZ-Insassen aus der Gefahrenzone zu begeben, sich beispielsweise einige Meter von der Straße zu entfernen, wo der Unfall passiert ist. Nicht jeder Unfall ist gleich.

7. KFZ-Sachverständigen für Abwicklung beauftragen:

Es sollte schnellst möglichst ein Gutachter beziehungsweise KFZ-Sachverständiger informiert werden, der den Schaden sichtet. Anschließend wird er ein Gutachten erstellen, um eigene Versicherungsansprüche durchsetzen zu können.

Probleme beim Durchsetzen von Versicherungsansprüchen:

Versicherungen zahlen grundsätzlich nie gerne. Sie wollen ihre Entschädigungszahlungen möglichst geringhalten, schon aus statistischen und kaufmännischen Gründen. Damit man seinen fremdverschuldeten Schaden später ohne Schwierigkeiten ersetzt bekommt, sollte man die listigen Tricks der Versicherungen kennen. Im Folgenden beschreibt das Sachverständigenzentrum Gutachterix die Top 3 Versicherungstricks aus der Praxis:

1. Trick:

Wenn es um die Begutachtung von Unfallschäden geht, ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherungsgesellschaften bei fremdverschuldeten Unfällen versuchen können, ihren eigenen Gutachter zu empfehlen. Das liegt daran, dass ein Versicherungsgutachter den Schaden eher in einer für das Unternehmen vorteilhaften Weise bewerten kann. Von einer zu niedrig geschätzten Schadenssummer würde letztlich nur die Versicherung profizieren, welche in diesem Fall weniger Entschädigung zu leisten hätte.

Tipp des Experten: Aus diesem Grund ist es wichtig, einem unabhängigen Gutachter zu vertrauen, der den Schaden objektiv schätzt.

2. Trick

Häufig raten Versicherungen dem Geschädigten ab, einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Mit der Begründung, dass ein Anwalt nur Kosten verursacht. Versicherungen wollen oft nicht, dass man den Fall mithilfe einer Anwaltskanzlei abwickelt, vielleicht aus Angst, dass man zur Zahlung verpflichtet und der Vorgang akribisch aufgearbeitet wird. In der Realität müsste nämlich bei einem fremdverschuldeten Unfall die Versicherung die Anwaltskosten bezahlen. Der Anwalt hilft dabei dem Geschädigten alle Rechte des Geschädigten durchzusetzen.

Tipp des Experten: Aus diesem Grund sollte man einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadens beauftragen. Das spart viel Zeit und Ärger. Oft bieten Kanzleien kostenlose Erstberatungsgespräche an, wo eventuelle Chancen ausgelotet werden.

3. Trick

Versicherung schlagen dem Geschädigten eine eigene und günstigere Werkstatt vor, damit sie Kosten bei der Auszahlung der Entschädigung sparen. In der Realität hat der Geschädigte in der Regel nämlich freie Wahl der Reparaturwerkstatt und ist nicht auf die Anweisung der Versicherung mit einer womöglich billigen und qualitativ minderwertigen Reparaturwerkstatt gebunden.

Tipp des Experten: Aus diesem Grund sollte man selbst eine Werkstatt des Vertrauens, die den Schaden fachgerecht und kostengerecht reparieren kann, auswählen.

Autoren-Info: Dipl. Ing. Andreas Keller ist ausgebildeter Fahrzeugtechnik-Ingenieur und KFZ-Sachverständiger bei Gutachterix in München. Er betreut seit 2012 Kunden bei PKW-Schäden und Oldtimerbewertungen und ist bestens vertraut mit dem Thema KFZ-Unfälle und deren Begutachtung.

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