Fahren unter Medikamenteneinfluss, zu wenig Kontrolle

Alkohol ist die Ursache vieler Verkehrsunfälle und nicht zu rechtfertigen. Zwar ist laut Unfallstatistik Alkohol und Drogen nicht die häufigste Ursache von Unfällen sondern einer der wenigsten Ursachen, aber nicht zu rechtfertigen.

Unfallstatistik (Statistisches Bundesamt 2015 Fehlverhalten der Fahrzeugführer bei Unfällen mit Personenschaden)

Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren        57 975
Nichtbeachten der Vorfahrt                                                                               53 361
Ungenügender Abstand                                                                                    50 667
Nicht angepasste Geschwindigkeit                                                                   47 024
Falsche Straßenbenutzung                                                                               24 763
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern                                                     16 629
Fehler beim Überholen                                                                                      13 445
Alkoholeinfluss                                                                                                   12 660

Warum so wenig Unfälle durch Alkohol gegenüber den restlichen Unfallursachen?

Kein Vergehen im Straßenverkehr wird so oft kontrolliert wie das Fahren unter Alkohol. Schon ab 0,3 Promille kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn es zu fahrerischen Ausfallerscheinungen kommt oder ein Schaden verursacht wird.

Ab 0,5 Promille und mehr geht es dann richtig zur Sache wie Bußgeld, Freiheitsstrafe und Fahrerlaubnisentzug. Würde es genau so viel Geschwindigkeitskontrollen, Abstandskontrollen, nicht angepasste Geschwindigkeit geben wie Alkoholkontrollen würden auch in diesen Fällen die Unfälle zurückgehen.

Würde es bei Fehlern wie beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren und Nichtbeachten der Vorfahrt ebenfalls das Strafmaß wie beim Fahren unter Alkohol kommen wie Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug, würden auch hier die Unfälle zurückgehen.

Was ist mit dem Fahren unter Medikamenteneinfluss?

Keine Kontrollen, obwohl eine Vielzahl von Medikamenten die gleichen Nebenwirkungen haben wie Alkohol und Drogen. Gerade Schmerz- und Beruhigungsmittel beeinflussen den Organismus gravierend. Eine Vielzahl von Schlafmitteln haben Nachwirkungen am nächsten Tag wie Müdigkeit und Abgeschlagenheit.

Allergiker sind ebenfalls betroffen, einige Medikament können Schläfrigkeit, Schwindel und Kopfschmerzen verursachen, auf keinem Fall sollte man mit diesen Symptomen ein Fahrzeug führen, auch wenn im Beipackzettel unter Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen steht „in empfohlenen Dosis zu keinen Zeichen einer Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Fahrtüchtigkeit“ kommt.

Beides die Schläfrigkeit, Schwindel und Kopfschmerzen sowie die Verkehrstüchtigkeit stammt aus ein und dem selben Beipackzettel, der Medikamentenhersteller sichert sich perfekt ab, allerdings ist jeder Verkehrsteilnehmer selber verantwortlich, ob er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Nur bei schweren Unfällen wird vielleicht einmal durch die Kontrollorgane nachgefragt, ob Medikamente eingenommen wurden oder ein Bluttest durchgeführt, im Normalfall wird nur auf Alkohol und Drogen kontrolliert.

Sehr starke Schmerz- und Beruhigungsmittel sind verschreibungspflichtig, wenn der Arzt das Rezept ausfüllt sollte man diesen Fragen wie weit die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt ist. Der Arzt ist verpflichtet den Patienten darauf hinzuweisen, dass die Mittel die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.

Aus unerklärlichen Gründen

Das ist die Erklärung, wenn die Unfallursache nicht wirklich gefunden wird. Kein Alkohol, keine Drogen und trotzdem gab es einen Unfall, auf Medikamenteneinfluss wird nicht geprüft.

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