Bußgeldkatalog LKW – Gefahrgut und gefährliche Güter

Der Transport von Gefahrgut ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Das Austreten von diesen Stoffen kann sich nicht nur negativ auf andere Verkehrsteilnehmer auswirken sondern hat auch enorme Folgen für die Umwelt. Daher gibt es bestimmte Vorschriften, die beim Gefahrguttransport beachtet werden müssen. Der folgende Text klärt auf.

Generell sind unter einem Gefahrgut Stoffe, eine Zubereitung sowie Gegenstände zu verstehen. Diese stellen aufgrund ihrer Eigenschaften beim Transport eine Gefahrenquelle dar. Für die öffentliche Sicherheit sowie für die Gesundheit von Mensch und Umwelt, könnte diese im Falle eines Austritts schwere Folgen haben. Zusätzlich gibt es eine Unterscheidung zu gefährlichen Gütern, zu denen auch das Gefahrgut gehört. Dies können Stoffe oder Gegenstände sein, die einzeln ungefährlich sind aber aufgrund der Transportsituation als gefährliches Gut eingestuft werden. Beim Transport solcher Güter ist eine korrekte Sicherung notwendig, damit diese im Falle eines Unfalls oder einer heftigen Bremsung nicht austreten können.

Die Regelungen zu der Sicherung dieser Stoffe basieren auf der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS). Demnach muss sensible Ladung mit einem Gefahrguttransporter befördert werden. Zu solchen Transportern zählen Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Sattelzüge und Anhänger. LKWs in denen Gefahrgüter transportiert werden, müssen zusätzlich mit einer Warntafel gekennzeichnet werden, auf der die UN-Nummer verzeichnet ist. Aus diesem Code lassen sich Angaben zur Gefahrenklasse und zur Gefahr nach der Menge sowie weitere Informationen entnehmen. Weiterhin muss eine Kennzeichnung durch Gefahrgutzeichen oder Gefahrgutaufklebern erbracht werden. Diese Kennzeichnungen sollen vor allem dazu dienen, andere Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren oder Rettungskräfte im Falle eines Unfalls vorab zu informieren. Dadurch wird gewährleistet, dass diese angemessen reagieren und entsprechende Rettungsmaßnahmen treffen.

Gefahrgüter werden in verschiedene Klassen unterteilt. Diese werden über Gefahrengrad und Stoffeigenschaften spezifiziert. Folgende Gefahrgutklassen sind zu unterscheiden:

●     Klasse 1: Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten

●     Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe

●     Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

●     Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe

●     Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe

●     Klasse 6: Giftige Stoffe

●     Klasse 7: Radioaktive Stoffe

●     Klasse 8: Ätzende Stoffe

●     Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Die einzelnen Gefahrgüter werden innerhalb der Klassen weiterhin unterschieden.

Als weitere Maßnahme, um Schädigungen durch Gefahrgüter zu vermeiden, sollten LKW-Fahrer, die Gefahrgut transportieren möchten ausreichend geschult sein. Nachdem eine Schulung absolviert wurde, gilt der erhaltene Abschluss für fünf Jahre. Danach muss dieser erneuert werden, da die Vorschriften ständigen Neuerungen und Änderungen unterliegen. Während dem Transport von Gefahrgütern unterliegt der LKW-Fahrer einem absoluten Rauchverbot. Weiterhin sollte dieser neben allen wichtigen Papieren auch für den eigenen Schutz sorgen, indem Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille sowie ein Atemschutz bereitgelegt werden.

Weitere Informationen zum Thema „Gefahrguttransport“ finden Sie hier. Zusätzlich bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldrechner.com viele weitere Informationen, Ratgeber und Bußgeldkataloge zu verschiedenen Themen des Verkehrsrechts.

Autoreninformation:

Alexander Kausler studiert „Rechtswissenschaft“ an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er befasst sich auf seiner Ratgeberseite www.bussgeldrechner.com mit verkehrsrechtlichen Themen wie z.B. Bußgeldkatalogen, MPU und Ratgebern.

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